Allgemeine Gechäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen von Mundharmonika Unterricht Münster , Motet
1.Musikschuljahr
Dies Musikschuljahr beginnt am 1. September und endet am 31. August jeden Jahres.
2. Urlaub und Feiertage
Die unterrichtsfreien Zeiten urteilen sich nachher den ortsüblichen Schulferien. An gesetzlichen Feiertagen findet kein Musikunterricht statt.
3.Unterrichtsstunden
Im Rahmen wöchentlichem Unterricht finden 38 Einheiten pro Musikschuljahr statt, unter 14-tägigem Unterricht 19. Eine Maß kann – je nachher Wunsch – 45, 60 oder 120 Minuten zusammenfassen.
4. Probeunterricht
Im Rahmen Neuabschluss eines Unterrichtsvertrags gewährt die Musikschule dem Schüler singulär eine Probestunde. Dieser Probeunterricht ist kostenlos.
5. Probezeit
6.Unterrichtsentgelt
Pro Musikschuljahr werden 36 bzw. 18 Unterrichtsstunden in Übereinstimmung mit welcher en vogue geltenden Preisübersicht vergütet. Die aktuelle fassförmig welcher Preisübersicht wird pro dasjenige jeweils laufende Musikschuljahr Teil dieses Vertrags. Die Zahlung kann singulär pro jeglicher 36 bzw. 18 Einheiten im September oder in zwölf Raten zum Ersten jeden Monats des laufenden Musikschuljahres erfolgen. Die Bezahlung erfolgt per Bankeinzug oder Geldsendung. Barzahlung ist nur unter Entrichtung welcher gesamten Jahresgebühr zu Beginn des Musikschuljahres möglich.
7.Unterrichtsausfall
Wenn welcher Schüler erkrankt ist oder aus anderen Gründen nicht zum Unterricht erscheint, muss die Unterrichtseinheit getilgt werden. Kann ein Schüler krankheitsbedingt zwei Monate oder länger durchgehend nicht an den Musikstunden teilnehmen, kann er uff schriftlichen Formular vorübergehend von welcher Bezahlung freigestellt werden. Die Freistellung erfolgt ab welcher dritten Unterrichtsstunde, die wegen welcher längerfristigen Leiden ausfallen muss, und endet mit welcher wertschätzen Stunde, die wegen dieser Leiden ausfallen muss. Die Freistellung erfolgt ausschließlich pro die Zukunft, wenn solange bis zur zweiten krankheitsbedingt ausgefallenen Stunde mittels ärztlichen Attests nachgewiesen wird, dass welcher Schüler mindestens zwei Monate durchgehend den Unterricht nicht wahrnehmen kann; eine rückwirkende Freistellung erfolgt nicht. Sollte welcher Schüler tatsächlich weniger wie acht Unterrichtsstunden ausfallen, muss welcher Unterricht wieder ab welcher ersten wahrgenommenen Stunde getilgt werden.
Wenn welcher Lehrer erkrankt ist oder aus anderen Gründen den Unterricht nicht ausrichten kann, muss die Unterrichtseinheit nachgeholt werden, wenn durch den Störfall welcher Stunde dasjenige vergütete Kontingent von 36 bzw. 18 Unterrichtsstunden pro Musikschuljahr unterschritten wird. Seiner Pflicht zur Nachholung genügtder Lehrer, wenner dem Schüler verschmelzen konkreten Termin in welcher unterrichtsfreien Zeit anbietet.
8.Rechte an Bilder und Videos
Jeder Schüler bekommt unter uns Bildergalerie und Videogalerie. Die werden uff unseren Webseite und in Portalen präsentiert:
Yelp, Youtube, Facebook, Google+, Twitter und uff unserem Tonstudio….
damit exemplifizieren Sie sich dass wir Ihren Erlaubniskarte nach sich ziehen die Fotos und Videos zu präsentieren.
9.Kündigung
Welcher Vertrag kann von beiden Seiten zum Finale des laufenden Musikschuljahres ohne Aufschneiderei von Gründen gekündigt werden. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen. Sie muss welcher Musikschule spätestens zum Vorgang des 1. Rosenmonat des jeweiligen Kalenderjahres zugegangen sein. Geht die Kündigung erst nachher diesem Zeitpunkt ein, verlängert sich welcher Vertrag selbstbeweglich um ein weiteres Jahr.
Mundharmonika Unterricht Münster MOTET
Mobil: 0251-16 20 047
Fax: mundharmonikaunterrichtmuenste@gmail.com
Email: mundharmonikaunterrichtmuenste@gmail.com
URL: https://mundharmonika-muenster.de/